
EN-Kreis. Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer kombiniert mit der Aussicht auf einen leckeren Fisch auf dem Teller – es gibt gute Gründe, eine Angel auszuwerfen. Dazu muss man aber vorher die Fischerprüfung bestanden haben. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird sie von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung organisiert. 2017 stellten sich im Frühjahr und Herbst insgesamt 166 Bürger den Aufgaben und Anforderungen, 151 erfolgreich. Zum Vergleich: 2016 bestanden 149 von 158 Teilnehmern.
Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Fischkunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, die Angelgeräte waidgerecht zusammenzustellen, nachzuweisen sind Kenntnisse über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Untere Fischereibehörde im Schwelmer Kreishaus zu finden. Erreichbar ist sie unter Tel. 02336 / 932428. Nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de.