Arbeitszeugnis – so sollte es aufgebaut sein!

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Auf das Arbeitszeugnis hat ein Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland einen festen Anspruch. Zugleich schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Dokument wohlwollend formuliert sein und die positiven Eigenschaften der Person hervorheben muss. Aber müssen Arbeitszeugnisse sich deshalb auf leere Floskeln und Lobhudelei beschränken? Deshalb ist das Dokument wichtig und das sollte ein korrektes Arbeitszeugnis beinhalten.

Ein Dokument der Wertschätzung und beruflichen Förderung

Ähnlich wie ein persönliches Portfolio oder eine Künstlermappe hebt ein Arbeitszeugnis positive Fähigkeiten einer Person hervor und unterstreicht gezielt deren Stärken. Zustande kommt das Dokument in dem Fall durch den Arbeitgeber. Damit bildet es an erster Stelle eine Form der Wertschätzung. Verdienten Kollegen gibt das Unternehmen damit eine Anerkennung mit auf den Weg, die für viele Menschen enorm wichtig ist. Da es sich beim Arbeitszeugnis um ein offizielles Zeugnisdokument handelt, kann dieses zweitens in künftigen Bewerbungsverfahren als Türöffner dienen.

Türen öffnet ein Arbeitszeugnis bei Bewerbungen vor allem dann, wenn sich ein authentisches Bild persönlicher Stärken durch mehrere Arbeitszeugnisse hindurchzieht. Auch eine langfristige Entwicklung und Interesse an Weiterbildungen machen sich positiv bemerkbar. Es lohnt sich deshalb, die Dokumente über die Jahre hinweg zu sammeln. Oft taucht die Frage auf, ob Arbeitszeugnisse auch fehlen dürfen. Sofern ein Arbeitsverhältnis zeitlich lange zurückliegt, muss es nicht unbedingt beigefügt werden.

Rechtliche Vorgaben und die praktische Erstellung der Dokumente

Rechtlich sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Wenn eine Stelle neu besetzt wird und Bewerbungsverfahren laufen, geht das Aufsetzen des Zeugnisses für die vorherigen Stelleninhaber nicht selten unter. Mit elektronischer Hilfe durch digitale Zeugnis Manager lassen sich stimmige Dokumente ohne viel Aufwand erstellen. Dabei müssen die Arbeitnehmer nur die nötigen Informationen einpflegen. Das System kümmert sich um Erstellung und achtet darauf, dass das Endergebnis rechtlich wasserdicht ist. Wo regelmäßig neu besetzt wird und Arbeitszeugnisse erstellt werden müssen, kann ein solches Programm viel Zeit im Büroalltag sparen.

Falls trotz Anforderung kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, sollten Arbeitskräfte persönlich nachhaken und das Dokument fest einfordern. Offiziell muss das Arbeitszeugnis zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fertig sein. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein einwandfreies Arbeitszeugnis. Das bedeutet in dem Fall, dass es sich um ein offizielles Dokument handeln muss und keine Negativwertungen darin enthalten sein dürfen. Der Anspruch auf ein solches Zeugnis erlischt erst nach drei Jahren. Selbst falls man bereits seit zwei Jahren nicht mehr in einem Unternehmen arbeitet, kann man auf der Basis noch ein Arbeitszeugnis einfordern. Die meisten Arbeitskräfte verlangen jedoch direkt mit Auslaufen einer Stelle ein Arbeitszeugnis.

Wahr und wohlwollend muss es formuliert sein

In §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung ist festgehalten, dass die Formulierungen aus dem Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen müssen und wohlwollend zu gestalten sind. Aber was muss von diesen Rahmenbedingungen abgesehen im Schriftstück enthalten sein? Der Paragraf präzisiert weitergehend: Das Dokument muss „Art und Dauer der Tätigkeit“ exakt benennen. Sobald der Arbeitnehmer ein „qualifizierten Arbeitszeugnisses“ verlangt, müssen auch Angaben über das Verhalten im Job und über die persönlichen Leistungen gemacht werden. Ein Arbeitszeugnis ist in gedruckter Form zu überreichen, muss auf einem Papier mit offiziellem Briefkopf oder Stempel gedruckt werden und sollte vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Eine elektronische Übersendung genügt demnach nicht.

Zweifelhafte Formulierungen können leicht angefochten werden

Grundsätzlich sollten keine Formulierungen enthalten sein, die eine verschlüsselte Abwertung enthalten. Dennoch sind bestimmte Codes verbreitet, die genau dies betreiben. Zu den bekanntesten Formulierungen diese Floskel, dass sich jemand „stets bemüht“ habe. Auch für bestimmte Benotungen haben sich in der Praxis feste Formulierungen etabliert. Das Problem an der Stelle: Sofern es sich um eine ersichtliche Abwertung handelt oder eine unterschwellige Abwertung handelt, kann der Arbeitnehmer das Zeugnis rechtlich anfechten und eine Verbesserung einfordern. Man kann diese selbst einfordern oder diese Aufgabe an einen Anwalt delegieren.

Tobias Friedrich
Tobias Friedrichhttps://www.wochenkurier.de
Tobias Friedrich, Jahrgang 1971, lebt mit seiner Familie in Berlin. Als freier Journalist schrieb er bereits für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Berliner Zeitung, Spiegel Online und die Süddeutsche Zeitung. Der studierte Wirtschaftsjurist liebt ortsunabhängiges Arbeiten. Mit seinem Laptop und seinem Zwergpinscher Jerry ist er die Hälfte des Jahres auf Reisen.

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